Forderung 3: Revision der Denkmalliste

Illustration der Forderung Revision der Denkmalliste (Illustration: Denk mal an Kempen, Sandra Vizente/ Burgnebel)

Revision der Denkmalliste (Illustration: Denk mal an Kempen, Sandra Vizente/ Burgnebel Grafik & Design)

 

Das Haus Peterstr. 20 wurde 1983 in die Denkmalliste eingetragen als Gebäude der Kategorie B: „Gebäude, die mit Städtebauförderungsmitteln durchgebaut wurden.“

Die Eintragung für dieses Gebäude, sowie die Eintragungen der meisten Denkmäler, enthält eine Auflistung äußerer Merkmale. Hinweise auf den Baustil, ehemalige Bewohner oder Verbindungen zu siedlungsgeschichtlichen Entwicklungen fehlen. Für eine angemessene Würdigung denkmalpflegerischer Interessen muss eine Überarbeitung der Liste unter verschiedenen historischen Aspekten unbedingt erfolgen. Dies beinhaltet neben den oben genannten Aspekten auch eine Prüfung hinsichtlich erfolgter baulicher Veränderungen an Denkmälern in den vergangenen 30 Jahren.