1) Soll der Denkmalschutz für das Haus Peterstr. 20 weiter bestehen bleiben und die Bebauung an dieser Stelle zweigeschossig bleiben?
Bewahrung und Achtung der Denkmäler sind in den Arbeitsprogrammen der CDU seit Jahrzehnten tief verankert. Wir legen Wert darauf, dass Denkmäler oder denkmalwerte Teile einer Bausubstanz erhalten bleiben. Aus diesem Grund hat die CDU in der Sitzung des Bau- und Denkmalausschusses am 17.03.2014 eine Vertagung der Löschung des Denkmals Peterstr. 20 beantragt, um zunächst die vollständige Stellungnahme des Landeskonservators einzusehen.
Aus städtebaulichen Gründen sind wir nicht grundsätzlich gegen einen Neubau, wenn die denkmalwerten Teile des Hauses Peterstr. 20 (z.B. die Fassade) erhalten bleiben und ggf. in einen Neubau integriert werden. Eine Bebauung hat sich dort –wie auch an jeder anderen Stelle der Altstadt- in die vorhandene sehr unterschiedliche, überwiegend aber kleingliedrige Struktur einzubinden. Das lässt sich nicht nur an einer Geschossigkeit festmachen, sondern verlangt eine Betrachtung des gesamten Bauumfeldes und eine Orientierung an rechtkräftigen Bebauungsplänen.
Der Investor hat dies erkannt und zugesagt, eine völlig veränderte Planung vorzulegen. Diese sollte jetzt abgewartet und dann bewertet werden.
2) Soll die Denkmalliste der Stadt Kempen überprüft und um Aussagen zu siedlungsgeschichtlichen, sozialen oder anderen Aspekten ergänzt werden?
Wir haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine umfassende Überprüfung der Denkmalliste. Uns fehlen aber noch Kenntnisse über Zuständigkeiten, Arbeitsaufwand und Kosten einer solchen Überprüfung. Der Nutzen einer solchen Überprüfung ist zudem abzuwägen mit den Auswirkungen auf die Eigentümer, da das Ergebnis sowohl zu einer Austragung wie auch zu einer Höherstufung in der Denkmalwertigkeit führen kann mit nicht absehbaren finanziellen Folgen für die Eigentümer.
Hohe Denkmalauflagen dürfen Investitionen und notwendige Sanierungen nicht hemmen.
Eine verbindliche Positionierung werden wir daher erst nach intensiver Beratung und nach Kenntnis der Rahmenbedingungen treffen können.
3) Soll in Kempen ein Denkmalbeirat unter Einbeziehung Kempener Historiker und Historikerinnen und mit der Heimatgeschichte vertrauter Personen eingerichtet werden, der in die Vorbereitungen von Entscheidungen von Rat und Verwaltung einbezogen wird?
Die CDU hatte bereits sehr frühzeitig die Bildung eines Denkmalbeirates angeregt. Ziel unserer Anregung war, unabhängigen und ggf. professionellen Sachverstand in Denkmalfragen einzubinden.
Inzwischen haben wir feststellen müssen, dass das Denkmalschutzgesetz NRW keine beratenden Beiräte –wie in einigen wenigen anderen Bundesländern- vorsieht, sondern Denkmalausschüsse vorschreibt. Wir werden uns daher dafür einsetzen, in dem nach der Wahl neu zu bildenden Denkmalausschuss ein oder zwei sachverständige Bürger einzubinden.
Die Entscheidungskompetenz obliegt zweifelsfrei dem durch die Wahl legitimierten Rat bzw. dem zuständigen Fachausschuss.
4) Soll ein vom Bauausschuss getrennter, eigenständiger Denkmalausschuss gebildet werden, um den Interessen des Denkmalschutzes angemessen Rechnung zu tragen?
Die Entscheidung, welche Ausschüsse gebildet werden, wird der neu zu wählende Rat treffen.
Wir werden einer Trennung der Ausschüsse nicht entgegentreten. Wir sehen allerdings keine zwingende Notwendigkeit, auch keine Interessenskollision.
Seit vielen Jahren trifft der Bau- und Denkmalausschuss völlig konfliktfrei Entscheidungen in Bauordnungs- und Denkmalangelegenheiten. Interessenskollisionen waren bisher nicht ansatzweise erkennbar.
5) Teilen Sie die Sorge vieler Kempenerinnen und Kempener, dass ein Wohnen in der Innenstadt unerschwinglich wird und beabsichtigen Sie, Maßnahmen gegen diese Entwicklung zu ergreifen?
Die CDU hat bereits im vergangenen Jahr einen Antrag eingebracht, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, Maßnahmen zu entwickeln, um gestaltend auf Miet- und Wohnungspreise Einfluss zu nehmen. Uns ist bewusst, dass die Handlungsmöglichkeiten auch der Politik sehr eingeschränkt sind. Solange die Nachfrage auch nach höherpreisigen Wohnungen vorhanden ist, solange der Zinsmarkt so niedrig ist, wird sich sozialer Wohnungsbau schwer tun, insbesondere in der Innenstadt.
Es laufen aber bereits erfolgversprechende Gespräche mit Investoren, die uns Hoffnung geben, dass in altstadtnaher Lage demnächst Wohnungen auch zu niedrigeren Preisen angeboten werden.
6) Soll auch in Kempen gem. § 25 DSchG NRW ein Denkmalpflegeplan aufgestellt werden, zu dessen Erstellung wissenschaftliche Partner hinzugezogen werden?
Die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans ist ein außerordentlich aufwendiges Verfahren, das unseres Erachtens nur dann Sinn macht, wenn erhebliche Missstände und erhebliche Handlungsbedarfe festzustellen sind. Diese vermögen wir nicht zu erkennen. Kempen verfügt über eine Vielzahl ausgewiesener Denkmäler. Wie haben bereits eingangs dargestellt, dass uns die Achtung des Denkmalschutzes selbstverständlich ist. Wir würden heute nicht über eine denkmalwerte Altstadt verfügen, wenn diese Selbstverpflichtung jemals in Frage gestellt worden wäre.
7) Sollen künftig massive Eingriffe in das Stadtbild in öffentlicher Sitzung, nur nach vorausgegangenen Bürgerinformationen, ggf. Bürgerversammlungen, entschieden werden?
Die CDU ist immer dafür eingetreten, dass die Bürgerschaft vor einschneidenden stadtbildprägenden Veränderungen umfassend informiert wird. Beispielhaft sei das letzte Großprojekt Klosterhof genannt. Hier gab es mehrere Informationsveranstaltungen.
Fragen zur Kempener Burg
a) Sollen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Burg der Bürgerschaft vorgestellt und mit ihr diskutiert werden?
Wir erwarten von einer Machbarkeitsstudie, dass sie zunächst Potentiale aufweist. Dies bedeutet noch lange nicht, dass diese umsetzbar sind. Eine Diskussion mit der Bürgerschaft macht nur dann Sinn, wenn es begründete Realisierungschancen gibt. Die Einbeziehung der Bürgerschaft zu diesem Zeitpunkt ist uns selbstverständlich.
b) Werden Sie sich gegen eine rein kommerzielle Nutzung der Kempener Burg einsetzen?
Wünschenswert wäre, dass die Burg für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Das ist auch bei einer kommerziellen Nutzung (z.B. Gastronomie) denkbar.
Zudem sollte das jährliche Feuerwerk beim Martinszug gewährleistet bleiben.
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